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   BVerwG, 02.03.1955 - IV B 42.54   

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BVerwG, 02.03.1955 - IV B 42.54 (https://dejure.org/1955,1957)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1955 - IV B 42.54 (https://dejure.org/1955,1957)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1955 - IV B 42.54 (https://dejure.org/1955,1957)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1954 - III A 167.53
    Auszug aus BVerwG, 02.03.1955 - IV B 42.54
    Daß trotz der im Soforthilfeanpassungsgesetz - SHAnpG - vorgesehenen Teuerungszuschläge der Satz von 70 DM für die Bemessung des notwendigen Lebensbedarfs im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 2 des Soforthilfegesetzes vom 8. August 1949 (WiGBl. S. 205) - SHG - maßgebend geblieben ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung längst entschieden, so u.a. in den Urteilenvom 14. Januar 1954 (BVerwG III A 167.53) undvom 9. April 1954 (BVerwG IV A 241.53).
  • BVerwG, 09.04.1954 - IV A 241.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1955 - IV B 42.54
    Daß trotz der im Soforthilfeanpassungsgesetz - SHAnpG - vorgesehenen Teuerungszuschläge der Satz von 70 DM für die Bemessung des notwendigen Lebensbedarfs im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 2 des Soforthilfegesetzes vom 8. August 1949 (WiGBl. S. 205) - SHG - maßgebend geblieben ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung längst entschieden, so u.a. in den Urteilenvom 14. Januar 1954 (BVerwG III A 167.53) undvom 9. April 1954 (BVerwG IV A 241.53).
  • BVerwG, 02.07.1954 - IV A 188.53
    Auszug aus BVerwG, 02.03.1955 - IV B 42.54
    Daß ebenso Alfü als Rentenleistung im Sinne des § 36 Abs. 4 SHG zu behandeln ist, wie Nr. 3 der Durchführungsverordnung zu dieser Vorschrift besagt und was ebenfalls im Erläuterungsbuch von Kühne-Wolff an der angeführten Stelle und vom Spruchsenat für Soforthilfe in dem angeführten Urteil vertreten wird, ist bereits im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 2. Juli 1954 (BVerwG IV A 188.53) gebilligt.
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